30) Kann mein Gehalt vor der Zwangsversteigerung gepfändet werden?

Ja!
Häufig ist sogar eine Gehaltspfändung der Anlass dafür, dass Sie Ihre Raten nicht mehr vollständig leisten können und somit Ihre Bank irgendwann die Zwangsversteigerung veranlassen muss.

Doch mit dieser Frage beziehen Sie sich vermutlich auf eine Gehaltspfändung durch eine Bank, die Sie im Anschluss daran sogar noch versteigern lassen will.

Dies geschieht, wenn mit der Unterschrift unter die Baufinanzierung auch einer Abtretung des Gehalts zugestimmt wurde. In diesen Fällen wird Ihr Gehalt genau genommen nicht gepfändet, sondern die ursprünglich unterzeichnete Gehaltsabtretung wird von der Bank genutzt.

Diese Gehaltsabtretung in Verbindung mit der Zwangsversteigerung positioniert Sie äußerst ungünstig. Denn Sie werden jeder Möglichkeit beraubt auch nur einen Euro für anwaltliche Beratung oder einen späteren Umzug wegzulegen.

Ähnlich ungünstig ist der Fall, wenn Sie bei der Grundschuldbestellung zugestimmt haben, dass die Bank aus ebendieser Urkunde auch in Ihr persönliches Vermögen vollstrecken darf.

Das tun Sie nicht freiwillig, aber ohne Zustimmung gibt es heute keinen Kredit.

Unter Umständen können Sie aber dafür sorgen, dass zumindest die Gehaltspfändung aufgehoben werden muss. Und zwar durch das so genannte Übermaßverbot. Dieses Verbot ist eine Ableitung aus Ihren Grundrechten. Es soll Sie vor einer „Überpfändung“ schützen. Dieses greift, wenn z.B. aus Ihrer Versteigerung zu erwarten ist, dass die Forderung Ihrer Bank ausgeglichen wird, oder wenn Ihre Bank wegen einer kleinen Forderung vollstreckt und sie das Geld durch eine Pfändung anderer Vermögenswerte ebenso gut erzielen könnte.

Doch häufig müssen Sie dem Gericht erst aufzeigen, dass Sie unrechtmäßig übervorteilt wurden.