15) Was bedeutet „ Beschlagnahme bleibt bestehen“?

Diese Nachricht erhalten Sie, wenn Ihr Zwangsversteigerungsverfahren einstweilig eingestellt wurde. Sei es vor oder nach einem Versteigerungstermin.

Die Beschlagnahme Ihrer Immobilie und der Zubehörteile wird durch diese Einstellung nicht aufgehoben. Um dies zu verdeutlichten erhalten Sie diesen gerichtlichen Hinweis.

Eine Beschlagnahme ist erst am Ende eines Versteigerungsverfahrens aufzuheben.
Eine Beschlagnahme wird vollzogen, damit das Grundstück und alle mitbeschlagnahmten Gegenstände eine Art Sondervermögen darstellt. Dieses Sondervermögen wird gebildet, damit Ihre Gläubiger vor einer unerlaubten Verfügung Ihrerseits, wie Zerstörung, Verkauf, Diebstahl oder Beschädigung, geschützt ist.

Was bedeutet das nun für Sie? Im Falle eines unerlaubten Verkaufs von mitbeschlagnahmten Gegenständen, ist dieses Geschäft gegenüber Ihren Grundpfandgläubigern unwirksam.

Welche Objekte können beschlagnahmt sein?

  1. Das Grundstück
  2. Die wesentlichen Bestandteile des Grundstücks:
    a) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
    b) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.
  3. Erbbauzins
  4. Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerecht)
  5. Vorkaufsrechte
  6. Versicherungsforderungen(!)