13) Kann meine Bank während der Zwangsverwaltung mein Haus vermieten?

Wenn Ihre Bank als Ihr Gläubiger einen Antrag auf Zwangsverwaltung stellt, verfolgt sie nur ein einziges Ziel: Geld aus Mieteinnahmen zu generieren und mit den Schulden verrechnen. In diesem Rahmen ist also ein beauftragter Zwangsverwalter berechtigt, eine leerstehende Immobilie am freien Markt zur Vermietung anzubieten. Falls Sie als Eigentümer noch in dem Haus wohnen, hat der Verwalter keine Handhabe dagegen. Per Gesetz steht Ihnen ein angemessener Lebensraum in Ihrer eigenen Immobilie zu, auch wenn eine Versteigerung vor der Tür steht.

Trotz einem unguten Gefühl kann der Einsatz eines Zwangsverwalters auch positiv für Sie als Eigentümer sein. Der Verwalter ist quasi Ihr neuer Vermieter und demnach können Sie ihm mit allen Wehwehchen, die sonst nur ein Mieter haben darf, gegenübertreten und Forderungen stellen.

Komplizierter wird der Fall, wenn Sie neben den eigentlichen Wohnräumen noch andere Wohneinheiten oder gewerbliche Räume benutzen. Bei jeder eigenständigen Wohneinheit kann Sie der Zwangsverwalter vor eine unbequeme Wahl stellen: Sie zahlen eine Nutzungsentschädigung oder Sie räumen und lassen eine Vermietung auf dem freien Markt zu.

Sollten Sie versuchen, ohne Zahlung der Entschädigung eine Vermietung der anderen Wohneinheiten durch den Zwangsverwalter zu verhindern, so werden Sie weitere Probleme bekommen. Der Zwangsverwalter ist verpflichtet Ihr Gebäude so gut es geht zu bewirtschaften. Wenn Sie nun der Grund sind, weshalb keine Mieter gefunden werden, kann der Zwangsverwalter gemeinsam mit dem Gericht empfindliche Strafen festlegen, die bis zur Zwangsräumung reichen.

Da viele Zwangsverwalter freundlich und entgegenkommend sind, spricht nichts gegen eine offene und ehrliche Zusammenarbeit mit ihm. Er fungiert letztendlich nur als ausführendes Organ.