10) Kann man eine Zwangsversteigerung absagen?

Eine Zwangsversteigerung lässt sich im Grunde nicht absagen, allenfalls verschieben. Doch es kommt schon vor, dass Versteigerungstermine um wenige Tagen oder Wochen verschoben werden, da der beauftragte Anwalt verhindert ist oder wenn man selbst, ausgerechnet am Tag der Versteigerung, krank ist. Doch es liegt einzig im Ermessen des Gerichts, ob es den Versteigerungstermin verschiebt.Somit bleiben nur 2 Möglichkeiten:

1.) Die Zwangsversteigerung einstweilig einstellen

2.) Die Zwangsversteigerung voll und ganz aufheben

Beides liegt zum großen Teil in den Händen Ihrer Gläubiger und kann nur geringfügig von Ihnen beeinflusst werden.

Zu den Punkten 1 und 2 habe ich im Rahmen dieser Frage-und-Antwort-Serie bereits geantwortet. Sie finden die Details hier und auch in ausführlicherer Art und Weise in meinem kostenlosen Ratgeber, den Sie hier herunterladen können.